Tempo 30 in Wohngebieten

Aus den Gemeindeinformationen – Ausgabe Juni 2024:

Mit der kommenden Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am 17.Jänner 2024 den Ministerrat passiert hat und zur Begutachtung in den Nationalrat ging, wird es für Städte und Gemeinden leichter gemacht, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in ihrem eigenen Gebiet zu beschließen.

Auch bisher war es den Gemeinden möglich, im Ortsgebiet auf Tempo 30 anstatt 50 zu verringern, jedoch musste man dazu einige bürokratische Hürden nehmen und umfangreiche Gutachten erstellen lassen. Das soll sich durch die StVO-Novelle ändern. Es soll den Gemeinderäten erleichtern, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort für die Verkehrssicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu beschließen.

Unser Standpunkt

Wir kennen es alle: von zuhause mit dem Auto losgefahren und schon zu spät dran, da kann es nicht schnell genug gehen.

Wenn man jedoch im Freien sitzt, möchte man die Ruhe ohne Autolärm genießen. Außerdem möchte man sich zu Fuß oder auf dem Rad auf den Straßen sicher fühlen.

Im Frühjahr 2023 hat die Gemeinde Absam eine professionelle Verkehrsanalyse durchführen lassen. Hierbei wurden auch explizit die Geschwindigkeitsbegrenzungen bewertet. Diese wurden in der Analyse als durchwegs ausgeglichen und sicherheitsbedacht beurteilt.

Bereits seit 2015 haben wir die Geschwindigkeit auf allen Straßenabschnitten im Umkreis unserer Schulen und Kinderbetreuungszentren mit 30km/h beschränkt. Unsere breiteste Straße im Ortsgebiet, die Salzbergstraße, ist mit 50km/h beschildert und auf den restlichen Straßen herrscht laut der Analyse eine angemessene Geschwindigkeit von 40km/h. Aufgrund des angelegten Fahrradstreifens auf der Dörferstraße konnten wir die seitens des Landes befristete 30km/h Beschränkung auf unbefristet abändern.

Mit diesen unterschiedlichen Geschwindigkeitszonen wollen wir allen Absamer/-innen Sicherheit bieten, sie jedoch nicht ausbremsen.

Florian Kuntner
Gemeinderat

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