Leerstandsabgabe

Seit 1. Jänner 2023 ist das Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetz – TFLAG in Kraft. Die Bemessungsgrundlage wurde laut Gesetz vom Gemeinderat mittels Beschlusses festgelegt. Bisher musste nun von den Betroffen selbst die Abgabe bemessen und bis April des Folgejahres an die Gemeinde entrichtet werden. Künftig soll die Entscheidung, ob eine Abgabe erhoben wird oder nicht, den Gemeinden überlassen werden.

Wie steht die Gemeinde Absam nun zu dieser Entscheidung der Landesregierung?

Unser Standpunkt

Auch Absam ist von einer Wohnungsknappheit betroffen und dadurch steigen die Preise und haben längst die Grenze des Leistbaren überschritten.

Die Leerstandsabgabe ist eine Gemeindeabgabe, die auf Gebäude oder Wohnungen erhoben wird, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz genutzt werden. Diese Regelung soll Anreize schaffen, leerstehende Immobilien wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen oder sinnvoll zu nutzen.

Die Entscheidung, ob eine Abgabe erhoben werden soll oder nicht muss der Gemeinde obliegen, denn sie ist nahe genug, um objektiv zu beurteilen, ob eine Abgabe vertretbar ist. Aktuell ist die Leerstandsabgabe zahnlos, da durch die geringe Höhe die Motivation, die Einheiten zur Vermietung zu bringen, sehr begrenzt ist. Eine Vorgehensweise nach Schweizer Modell – Basis ist der Verkehrswert und davon wird ein bestimmter Prozentsatz der Einkommenssteuer hinzugerechnet – wäre eher zielführend.

Entlastung würde auch die Einbindung der Gemeinden in das System des „Sicheren Vermietens“ des Landes bringen. Derzeit bekommen die Gemeinden keine Information, welche Wohnungen in ihrer Gemeinde dafür zur Verfügung stehen. Damit könnte ein weiteres wohnungspolitisches Instrument für die Gemeinde geschaffen werden.

Max Unterrainer
1. Vizebürgermeister

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